IM FALLE DER AUFLÖSUNG DER PARTNERSCHAFT (AUFHEBUNG DER PARTNERSCHAFT)
Der Fall der Aufhebung der Partnerschaft, auch als İZALE-İ ŞÜYU-Fall bekannt.
Er soll die Beendigung der Beteiligung an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen sicherstellen, das durch gemeinsames oder einheitliches Eigentum geprägt ist.
Was ist İzale-i Şüyu?
İzaleyi şuyu, also die Aufhebung der Teilhaberschaft, kann definiert werden als "Aufhebung der Teilhaberschaft durch Teilung des Preises einer Sache selbst oder durch deren Verkauf".
Artikel 698 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 lautet wie folgt
"Sofern keine Verpflichtung zur Fortführung des Miteigentums aufgrund eines Rechtsgeschäftes besteht oder weil das Miteigentum einem dauernden Zweck gewidmet ist, kann jeder der Gesellschafter die Teilung des Eigentums verlangen.
Das Recht, die Teilung zu verlangen, kann durch ein Rechtsgeschäft auf höchstens zehn Jahre beschränkt werden. Vereinbarungen über die Fortsetzung des Miteigentums an einer Immobilie bedürfen der amtlichen Form und können im Grundbuch angemerkt werden.
Ein Antrag auf Teilung kann nicht zu einem unpassenden Zeitpunkt gestellt werden.
Diese Bestimmung gilt in gleicher Weise auch für das Gemeinschaftseigentum.
"Das Gemeinschaftseigentum endet mit der Übertragung des Grundstücks, der Auflösung der Gemeinschaft oder dem Übergang zum gemeinschaftlichen Eigentum.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Teilung nach den Vorschriften über das gemeinschaftliche Eigentum" (TMK; Art. 703).
In welchen Fällen kann die Auflösung der Gesellschaft nicht beantragt werden?
Wenn die Gesellschafter untereinander eine Vereinbarung (Rechtsgeschäft) getroffen haben, die Beteiligung nicht zu beseitigen, kann die Auflösung der Gesellschaft während dieses Zeitraums nicht verlangt werden. Dies wird als "Verpflichtung zur Fortführung des shuyuun" (Verpflichtung zur Fortführung der Partnerschaft) bezeichnet. Nach dem Gesetz darf dieser vertraglich zu vereinbarende Zeitraum höchstens 10 Jahre betragen, und auch dieser Vertrag unterliegt der Bedingung der offiziellen schriftlichen Gültigkeit (TMK; Art. 698/II).
Wenn die Immobilie, die Gegenstand des Gemeinschaftseigentums ist, für einen dauerhaften Zweck bestimmt ist, können die Partner keine Teilung beantragen.
Der Antrag auf Teilung muss zu einem angemessenen Zeitpunkt gestellt werden (TMK; Art. 698/III). Ob der Zeitpunkt angemessen ist oder nicht, bestimmt sich nach den in Artikel 2 des FMG geregelten Regeln der Redlichkeit.
Handelt es sich um eine dem Wohnungseigentum oder einer Grunddienstbarkeit unterliegende Immobilie, so kann die Aufhebung der Gemeinschaftlichkeit bei diesen Immobilien nicht verlangt werden. Artikel 7 des Wohnungseigentumsgesetzes Nr. 634 lautet wie folgt
"Die Aufhebung der Gemeinschaft kann bei Immobilien, die dem Wohnungseigentum oder der Grunddienstbarkeit unterliegen, nicht beantragt werden.
Unabhängige Abschnitte können Gegenstand eines Rechtsstreits sein und als unabhängige Immobilien weiterverfolgt werden, und die Aufhebung der Partnerschaft kann in ihnen beantragt werden.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, kann die Aufhebung der Partnerschaft bei Immobilien, die einem Teilzeitnutzungsrecht unterliegen, nicht beantragt werden. Artikel 63 des Wohnungseigentumsgesetzes Nr. 634 lautet wie folgt:
"Die Miteigentümer der Struktur oder des unabhängigen Abschnitts, an dem das Teilzeitnutzungsrecht begründet wird, können die Beseitigung der Auseinandersetzung nicht verlangen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart."
Wer sind die Parteien im Fall der Aufhebung der Partnerschaft?
Die Parteien in diesem Fall sind alle Beteiligten. Das Ergebnis des Rechtsstreits hat für alle Beteiligten das gleiche Ergebnis.
Auf welche Weise kann die Auflösung der Partnerschaft erfolgen?
*Aufhebung der Beteiligung durch gleichberechtigte Teilung
*Aufhebung der Gesellschaft durch Verkauf
Für welche Immobilien kann die Auflösung der Partnerschaft beantragt werden?
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die Klage auf Beseitigung der Partnerschaft nur auf unbewegliches Vermögen gerichtet sein muss. Die Klage auf Auflösung der Partnerschaft kann sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Güter eingereicht werden.
Die Klage muss gegen alle Partner gemeinsam eingereicht werden.
Was geschieht, wenn einer der Partner stirbt?
Wenn einer der Partner stirbt, müssen die Erben des verstorbenen Partners in die Klage einbezogen werden.
WAS IST DIE BESEITIGUNG DER PARTNERSCHAFT IM WEGE DER NATURALVERTEILUNG?
Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass das bewegliche oder unbewegliche Vermögen teilbar sein muss. Das Gericht prüft zunächst, ob das bewegliche oder unbewegliche Vermögen teilbar ist oder nicht.
Bei der Aufhebung der Gesellschaft durch Naturalteilung wird das bewegliche oder unbewegliche Vermögen durch die Zahl der Gesellschafter geteilt. In den Fällen, in denen die Anteile an dem Vermögen, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, nicht ausgeglichen werden können, ist es auch möglich, Geld in Höhe des Wertes des negativen Teils hinzuzufügen.
Als Beispiel für die Beseitigung der Personengesellschaft durch Realteilung kann das Beispiel angeführt werden, dass ein Grundstück mit fünf Gesellschaftern in fünf gleiche Teile aufgeteilt wird und diese den Gesellschaftern überlassen werden.
WAS IST DIE AUFLÖSUNG DER PARTNERSCHAFT DURCH VERKAUF?
Die Auflösung der Partnerschaft durch Verkauf ist der Verkauf von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen im Wege der Zwangsvollstreckung, wobei der Verkaufsbetrag unter den Gesellschaftern im Verhältnis zu ihren Anteilen aufgeteilt wird. In Fällen, in denen es nicht möglich ist, die Partnerschaft in natura aufzulösen, wird beschlossen, die Partnerschaft durch Verkauf aufzulösen.
Die Auflösung der Gesellschaft durch Verkauf wird durch eine Versteigerung gemäß den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes realisiert. Es ist auch möglich, den Verkauf zwischen den Gesellschaftern abzuwickeln, aber in diesem Fall ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.
Ist es möglich, die Gesellschaft zu beseitigen, ohne einen Antrag auf Beseitigung der Gesellschaft zu stellen?
Wenn die Parteien die Teilhaberschaft an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen aufheben wollen, können sie die Teilhaberschaft aufheben, indem sie sich untereinander einigen. In diesem Fall müssen sich die Gesellschafter darüber einigen, wie das Vermögen unter sich aufgeteilt werden soll. Können sich die Parteien nicht einigen, kann eine Klage auf Aufhebung der Gesellschaft eingereicht werden.
Wer sind die Parteien bei der Klage auf Aufhebung der Partnerschaft?
Die Klage auf Aufhebung der Partnerschaft wird von dem Beteiligten, der die Partnerschaft an beweglichem oder unbeweglichem Vermögen aufheben möchte, gegen alle Beteiligten, die Partner sind, eingereicht. Die Aufhebung der Partnerschaft kann von jedem Beteiligten beantragt werden. Im Falle des Todes eines der Gesellschafter sollten die Erben des verstorbenen Gesellschafters in den Fall einbezogen werden.
Bei welchem Gericht wird die Klage auf Aufhebung der Partnerschaft eingereicht?
Unabhängig davon, ob das Vermögen, für das die Auflösung der Partnerschaft beantragt wird, beweglich oder unbeweglich ist, ist das zuständige Gericht das Friedensgericht.
Handelt es sich bei dem Vermögen, für das die Auflösung der Partnerschaft beantragt wird, um unbewegliches Vermögen, so ist das Friedensgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das unbewegliche Vermögen befindet. Wird die Auflösung der Partnerschaft für mehr als eine Immobilie beantragt, kann die Klage bei dem Gericht eingereicht werden, in dessen Bezirk sich eine der Immobilien befindet.
Handelt es sich bei dem Vermögen, für das die Auflösung der Partnerschaft beantragt wird, um bewegliches Vermögen, ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.
Wer trägt die Gerichtskosten und das Anwaltshonorar im Falle der Auflösung der Partnerschaft?
Bei der Einreichung einer Klage auf Aufhebung der Partnerschaft muss der Kläger die Prozessgebühr und die Gerichtskosten zahlen. Die Prozessgebühr ist eine Pauschalgebühr, d. h. sie richtet sich nicht nach dem Wert des unbeweglichen Vermögens.
Die Gerichtskosten und etwaige Anwaltsgebühren werden im Verhältnis zu den Anteilen der Gesellschafter aufgeteilt und den Gesellschaftern in Rechnung gestellt.
Was geschieht, wenn es im Fall der Aufhebung der Gesellschaft zu einem Streit über die Eigentumsverhältnisse an den Grundpfandrechten kommt?
Belastungen sind die Strukturen einer anderen Person oder anderer Personen als des Eigentümers des Grundstücks auf dem Grundstück. Es handelt sich zum Beispiel um das Vorhandensein von Bäumen auf dem Grundstück oder eines Gebäudes auf dem Grundstück einer anderen Person als dem Grundstückseigentümer.
Sollte es zu einem Streit über die Belastungen des Grundstücks kommen, muss eine separate Klage getrennt von der Klage auf Beseitigung der Partnerschaft eingereicht werden. Die diesbezüglich einzureichende Klage ist die "Klage auf Feststellung der Eigentümerschaft an der Belastung".
Welche Phasen gibt es bei der Klage auf Aufhebung der Partnerschaft?
Artikel 699 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 lautet wie folgt:
"Die Teilung erfolgt in der Form der Teilung des Eigentums in Naturalien oder des Verkaufs durch Verhandlung oder Versteigerung und Teilung des Preises.
Wenn keine Einigung über die Art der Teilung besteht, entscheidet der Richter auf Antrag eines der Anteilseigner, die Immobilie in Naturalien zu teilen, und wenn die Werte der geteilten Teile nicht gleich sind, entscheidet der Richter, einen Ausgleich zu schaffen, indem er Geld zu dem Teil mit dem fehlenden Wert hinzufügt.
Wenn der Antrag auf Teilung den Umständen und Bedingungen nicht angemessen ist, insbesondere wenn es nicht möglich ist, das gemeinsame Vermögen ohne erheblichen Wertverlust zu teilen, wird eine Versteigerung angeordnet. Der Beschluss, die Versteigerung unter den Gesellschaftern anzuordnen, bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter".
Das Gericht ist an den Inhalt der Anträge der Gesellschafter hinsichtlich des Teilungsverfahrens im Rahmen des Grundsatzes der Antragstreue gebunden. Haben die Gesellschafter also die Teilung des unbeweglichen Vermögens in Form von Sachwerten beantragt, so hat das Gericht die Teilung des Vermögens in Form von Sachwerten vorzunehmen, selbst wenn nur einer der Gesellschafter einen solchen Antrag stellt, genügt dies, um das Gericht zu binden. In diesem Fall ist das Gericht verpflichtet, die Teilung in natura vorzunehmen. Ist der Teil, der einem der Gesellschafter durch die Teilung zufällt, wertvoller als die anderen, so nimmt das Gericht einen Ausgleich vor, indem es den fehlenden Teil in Geld aufstockt. Können sich die Beteiligten nicht auf die Anteile einigen, kann der Richter auch Lose ziehen.
Bei einer Realteilung muss jede Parzelle auf einem separaten Grundbuchblatt auf einen Anteilseigner eingetragen werden.
Entspricht die Naturalteilung jedoch nicht den Umständen und Bedingungen und erleidet die gemeinsame Immobilie durch die Teilung einen erheblichen Wertverlust, wird eine Versteigerung angeordnet. In diesem Fall kann bei einstimmigem Beschluss der Gesellschafter die Versteigerung nur zwischen den Gesellschaftern ohne Beteiligung eines Dritten stattfinden.
Wie läuft der Verkaufsprozess nach der Klage ab?
In § 6100 der Zivilprozessordnung lautet die einschlägige Bestimmung des genannten Artikels wie folgt:
"In den Fällen, in denen ein Verkauf für die Teilung und Auflösung einer Partnerschaft erforderlich ist, ernennt der Richter einen Beauftragten für den Verkauf. Der Verkauf von beweglichem und unbeweglichem Vermögen erfolgt nach den Bestimmungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes" (CCP; Art. 322/2)
"... Entscheidungen über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen können erst vollstreckt werden, wenn sie rechtskräftig sind" (ZPO; Art. 367/2)
Nach der Fertigstellung des Beschlusses wird ein Vermerk über das Verkaufsangebot in das Grundbuch eingetragen, der aktuelle Grundbucheintrag, der Durchmesser und der Gebietsstand werden abgefragt, dann wird vom Verkaufsbeauftragten durch einen Sachverständigen ein Wertgutachten erstellt, der Bericht über das Wertgutachten wird den Anteilseignern zugestellt, wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wird, wird das Wertgutachten fertiggestellt und die Verkaufsphase eingeleitet, der Verkauf erfolgt durch Versteigerung. Wie bereits erwähnt, kann auf einstimmigen Beschluss der Gesellschafter beschlossen werden, den Verkauf nur unter Beteiligung der Gesellschafter durchzuführen.
Welche Frist gilt für die Beantragung des Verkaufs im Falle der Aufhebung der Gesellschaft?
Die Vollstreckung des Verkaufsbeschlusses kann innerhalb der vom Gericht festgelegten Verjährungsfrist von 10 Jahren ab der Rechtskraft des Urteils beantragt werden.
"Wenn die Verpflichtung durch eine Urkunde anerkannt oder durch einen Gerichts- oder Schiedsspruch gebunden ist, beträgt die neue Frist immer zehn Jahre" (TCO Nr. 6098; Art. 156/2)
Eine Entscheidung des Kassationsgerichtshofs zu diesem Thema lautet wie folgt
"....Aufgrund der Klage auf Auflösung der Gesellschaft in Bezug auf die Immobilien, die Gegenstand der Klage waren, wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Verkauf aufzulösen, und dieser Beschluss wurde am 10.4.1984 rechtskräftig. Derartige Ankündigungen unterliegen einer 10-jährigen Verjährungsfrist ab dem Datum der Rechtskraft" (6. Kassationsgerichtshof; 22.10.1984, E. 1984/8585, K.1984/9898 nummerierte Entscheidung).
Ist es möglich, einen Anteil zu verkaufen, während das Verfahren zur Aufhebung der Partnerschaft anhängig ist?
Es gibt kein rechtliches Hindernis für die Veräußerung eines Anteils, während das Verfahren zur Aufhebung der Gesellschaft in Bezug auf eine im Miteigentum stehende Immobilie läuft. Das Vorkaufsrecht steht nur den Gesellschaftern zu.
Wie lange dauert eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft?
Die Frage, wie lange ein Verfahren zur Aufhebung der Partnerschaft dauern wird, hängt von mehreren Variablen ab, wie der Anzahl der Parteien, der Art der Immobilie, den im Laufe des Prozesses geäußerten Forderungen, der Vorlage des zu erstellenden Gutachtens zur Bewertung, der Klage und dem Abschluss. Aus diesem Grund ist es schwierig, diese Frage mit der Angabe eines konkreten Datums zu beantworten.
In einem wertvollen Artikel, der durch eine umfassende statistische Analyse der Fallakten im Zusammenhang mit den zwischen 2011 und 2017 abgeschlossenen Versteigerungen durch das Amt für den zivilen Frieden im Istanbuler Çağlayan-Justizpalast erstellt wurde, wurden jedoch die folgenden Schlussfolgerungen gezogen:
"Bei der Betrachtung der gewonnenen Daten fällt zunächst auf, dass ein Verfahren zur Auflösung einer Partnerschaft in durchschnittlich 5,33 (±3,25) Verhandlungsterminen abgeschlossen wurde. Andererseits ist aus den analysierten Akten ersichtlich, dass es Fälle gibt, die in (mindestens) 2 Anhörungen abgeschlossen wurden oder sich auf (höchstens) 14 Anhörungen erstreckten. Auch die durchschnittliche Dauer eines Falles, einschließlich der Berufungsphase, beträgt 32,44 (±12,17) Monate, wobei diese Dauer zwischen 8 und 56 Monaten schwankt. Es ist festzustellen, dass zwischen dem ersten Gutachten des Sachverständigen über die Immobilie, die Gegenstand des Rechtsstreits ist, und dem Zeitpunkt des Verkaufs durchschnittlich 18,89 (±10,48) Monate liegen. Zwischen diesen beiden Zeiträumen liegt eine Differenz von mindestens 2 und höchstens 49 Monaten" (Erdem ATEŞAĞAOĞLU-Ceyhun ELGİN; İzale-i Şüyu Davaları: Eine statistische Analyse für Immobilienverkäufe, Zeitschrift der TBB, 2018 (139), S. 231-232)
Wie kann eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft verhindert werden?
In der Regel hat jeder der Partner das Recht, eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft (izaleyi şuyu) einzureichen, indem er sich an das Friedenszivilgericht wendet. Es gibt keine Institution, die dies verhindern könnte. Nach dem Gesetz müssen die Gesellschafter diese Klage jedoch zu einem angemessenen Zeitpunkt einreichen (TMK; Art. 698/III). Mit anderen Worten: Wenn sich die anderen Partner in einer so schwierigen Situation befinden, dass sie aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht in der Lage sind, die Klage einzureichen, oder wenn ein für sie offensichtlich ungünstiger Zeitpunkt als Gelegenheit genutzt wird, kann argumentiert werden, dass der betreffende Antrag nicht den Regeln von Treu und Glauben entspricht (Art. 2 des TMK).
Vereinbaren die Partner im Rahmen eines vor einem Notar zu schließenden Vertrages, die Partnerschaft bis zu 10 Jahre fortzuführen, kann kein Partner während dieses Zeitraums eine Klage auf Auflösung der Partnerschaft einreichen.
Da die Partner keinen Anspruch auf einen Anteil an dem der Miteigentumsgemeinschaft unterliegenden Vermögen haben, das nach dem Gesetz einem dauerhaften Zweck zugewiesen ist, kommt eine Zuweisung zu einem solchen Zweck (Straße, Brunnen usw. zwischen zwei Immobilien) in Betracht.
URTEILE DES GERICHTS ZUR AUFLÖSUNG DER PARTNERSCHAFT
-DAS WESEN DER ANGELEGENHEIT KANN ERST NACH DER ORGANISATION DER PARTEIEN IN ANGRIFF GENOMMEN WERDEN
T.C YARGITAY 8. Zivilkammer
Esas: 2016/ 20950 Entscheidung: 2019 / 341 Entscheidungsdatum: 15.01.2019
ZUSAMMENFASSUNG: Während das Gericht über die Begründetheit des Rechtsstreits nach dem Inhalt der Akte und den zu erhebenden Beweisen nach Abschluss der Bildung der Parteien und der Erhebung der Beweise der Parteien entscheiden sollte, wurde es als nicht korrekt erachtet, ein Urteil zu fällen, indem es in die Begründetheit der Angelegenheit eintritt, ohne die Bildung der Parteien sicherzustellen, was als öffentlicher Auftrag angesehen wird. Während das Urteil aus den oben dargelegten Gründen aufgehoben werden sollte, wird davon ausgegangen, dass die Billigung des Urteils auf der Grundlage der Gründe des berichtigten Urteils auf einem wesentlichen Fehler beruht. Aus diesem Grund wurde beschlossen, dem Antrag des Anwalts der Kläger auf Berichtigung des Urteils stattzugeben und das Urteil durch Aufhebung des Genehmigungsbeschlusses aufzuheben.
-VERKAUF DES GRUNDSTÜCKS, DAS GEGENSTAND DES RECHTSSTREITS IST, ZU ENTSCHEIDEN. ÜBER DEN VERKAUF DES ANTEILS KANN NICHT ENTSCHIEDEN WERDEN
T.C YARGITAY 14. Zivilkammer
Esas: 2018/ 2439 Entscheidung: 2018 / 9117 Entscheidungsdatum: 17.12.2018
ZUSAMMENFASSUNG: Zum konkreten Fall: In Fällen der Beseitigung der Lebensgemeinschaft wird die Veräußerung des streitgegenständlichen Grundstücks beschlossen. Es kann nicht über die Beseitigung der Gemeinsamkeit des Anteils entschieden werden. Aus diesem Grund ist es nicht richtig, über den Verkauf des 1/4-Anteils an der Immobilie mit der Nummer 466 zu entscheiden. Da es nicht richtig ist, dass das Gericht eine Entscheidung mit unvollständiger Prüfung trifft, ohne die genannte Frage zu berücksichtigen, sollte das Urteil aufgehoben werden.
-WENN EIN GLÄUBIGER EINES GESELLSCHAFTERS EINE KLAGE AUF AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT EINGEREICHT HAT, REICHT ES NICHT AUS, WENN DIE GESELLSCHAFTER UNTEREINANDER DEM VERKAUF ZUSTIMMEN.
T.C YARGITAY 14. Zivilkammer
Esas: 2016/ 3726 Entscheidung: 2018/8982 Entscheidungsdatum: 12.12.2018
ZUSAMMENFASSUNG: Das Gericht entschied sich für einen Verkauf "unter den Gesellschaftern" mit Zustimmung aller Beklagten; das Urteil wurde vom Anwalt des Klägers angefochten. Obwohl der Verkauf zwischen den Gesellschaftern mit der Zustimmung aller Gesellschafter in den Fällen für die Beseitigung der Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern beschlossen werden kann, handelt es sich in diesem Fall um einen Fall für die Beseitigung der Gesellschaft, der vom Gläubiger ... eingereicht wurde, um seine Forderungen auf der Grundlage des entsprechenden Artikels der EBL zu erhalten. Daher ist die Zustimmung der Gesellschafter zum Verkauf unter sich nicht ausreichend. Da diese Situation das Recht des Gläubigers beeinträchtigen würde und die Zustimmung des Gläubigers zu einem solchen Verkauf nicht ordnungsgemäß eingeholt wurde, war es notwendig, diese zu widerrufen.
-WERTES DER UNBEWEGLICHEN SACHEN AUF DIE GRUNDSTÜCKE UND DES GESAMTWERTES DER UNBEWEGLICHEN SACHEN AUF DIE GRUNDSTÜCKSEINRICHTUNGEN ENTFÄLLT, INDEM EIN PROZENTUALES VERHÄLTNIS FESTGELEGT WIRD.
T.C YARGITAY 14. Zivilkammer
Esas: 2018/ 2682 Entscheidung: 2018 / 8505 Entscheidungsdatum: 03.12.2018
ZUSAMMENFASSUNG: Im konkreten Fall haben die Kläger und der Beklagte behauptet, dass sie die Rechtsinhaber der Einfriedungen auf dem Grundstück sind, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, und in Übereinstimmung mit den oben genannten Grundsätzen hat sich das Gericht nicht darauf konzentriert, ob die Parteien in dieser Frage übereinstimmen, und wenn sie nicht übereinstimmen, wurde den Parteien keine Zeit gegeben, eine Klage zu dieser Frage einzureichen. In diesem Fall, unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze, selbst wenn der Anwalt der Kläger erklärt hat, dass die Lasten seinem Klienten gehören, sollte in Anbetracht der Tatsache, dass die Kläger drei Personen sind, erklärt werden, welcher Teil der Lasten welchem Kläger gehört, und nach diesen Erklärungen, wenn es einen Streit über die Lastenansprüche der Parteien gibt, die Lasten beanspruchen, Zeit zu geben, um eine Klage über diese Frage einzureichen, wenn kein Streit über das Eigentum an der Immobilie besteht, gegebenenfalls durch Einholung eines zusätzlichen Gutachtens des Sachverständigen zu bestimmen, wie viel vom Gesamtwert der Immobilie auf den Grund und Boden und wie viel auf die Immobilie entfällt, indem ein prozentuales Verhältnis festgelegt wird, und den Verkaufspreis nach diesem Verhältnis auf die Anteilseigner zu verteilen, aber es wurde nicht für richtig gehalten, ein Urteil zu fällen, indem man sich mit einer unvollständigen Untersuchung zufrieden gibt.