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Vollstreckungsrecht

Vollstreckungsrecht ist die Eintreibung von Forderungen durch staatliche Stellen, falls die Schuldner oder Unternehmen ihre Schulden nicht mit ihrer Zustimmung begleichen. Wenn Menschen ihre Schulden nicht bezahlen, wird ihr Vermögen beschlagnahmt.

Bei der Zwangsvollstreckung werden zunächst bewegliche Sachen bevorzugt. Zunächst wird geprüft, ob die Person einen versicherten Arbeitsplatz hat. Arbeitet er in einem versicherten Beruf, wird ein Viertel seines Gehalts gepfändet. Dann wird das Mobiliar beschlagnahmt. Schließlich wird das Pfandrecht an der Immobilie bevorzugt.

Leitet der Staat automatisch das Verfahren im Vollstreckungsrecht ein?

Im Vollstreckungsrecht wird das Verfahren nicht von Amts wegen durchgeführt. Auf Antrag der Person beginnt das Vollstreckungsverfahren. Es ist dem Staat nicht möglich, das Verfahren selbst anzustoßen. Mit anderen Worten, der Vollstreckungsprozess beginnt auf Antrag der Person.

Dienstleistungen, die wir als Anwalt für Vollstreckung in Kayseri anbieten

1. Ermittlung des Vermögens des Schuldners,
2. Führen von Schuldenbereinigungsverhandlungen zwischen dem Kunden und der anderen Partei,
3. Beilegung von Streitigkeiten aus Darlehensverträgen,
4. Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger,
5. Verfolgung aller Gerichtsverfahren von insolventen natürlichen und juristischen Personen,
6. Konkordat und Konkurserklärung,
7. Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren zur Einziehung von Forderungen,
8. Zwangsvollstrekungsverfahren zur Einziehung von Forderungen aus Kontokorrent und Rechnung,
9. Zwangsvollstreckungsverfahren zur Einziehung von Forderungen aus Finanzierungs-, Darlehens- und Leasingverträgen,
10. Anfechtungsklagen,
11. Negativattest- und Restitutionsfälle,
12. Insolvenzfälle und Insolvenzaufschub,
13. Schuldeinspruchs- und Vergütungsklagen,
14. Räumungsfälle
15. Ecrimisil-Klagen und Klagen gegen Intervention,
16. Sicherungspfändungsklagen, Klagen auf Widerspruch gegen die vorläufige Pfändung,
17. Klagen aus Mietverträgen,
18. Umwandlung der Hypothek in Bargeld,
19. Minenbeschlagnahmefälle,
20. Klagen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung.

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