Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen langen und anstrengenden Flug hinter sich. Vielleicht freuen Sie sich darauf, in eine berühmte Stadt zu kommen, die Sie zum ersten Mal sehen werden, oder vielleicht sind Sie aus dem Ausland in Ihre Heimatstadt gekommen und möchten unbedingt Ihre Verwandten sehen. Mit diesen intensiven und gemischten Gefühlen standen Sie am Förderband des Flughafens und begannen zu warten. Nach langen Minuten ist Ihr Koffer jedoch nicht angekommen. Sie stellen fest, dass alle Ihre persönlichen Gegenstände, Ihre Kamera oder Ihre Wertsachen verloren gegangen sind. Aufgrund des Stresses und der Traurigkeit, die Sie in diesem Moment erleben, sollten Sie auf keinen Fall einen falschen Schritt machen und den Prozess richtig steuern, um Ihren Verlust auszugleichen.
TÜRKISCHES ZIVILLUFTFAHRTSRECHT
Artikel 108 – Beförderer; Beförderung des Gepäcks des Passagiers und der dazugehörigen persönlichen Gegenstände
Er ist zur unentgeltlichen Beförderung gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen verpflichtet.
Artikel 121 – Bei Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks oder der Fracht haftet der Beförderer für den Schaden, wenn das Ereignis, das den Schaden verursacht hat, während der Beförderung auf dem Luftweg eingetreten ist.
Luftbeförderung im Sinne des ersten Absatzes; Sie deckt den Zeitraum ab, in dem sich das Gepäck oder die Fracht auf einem Flughafen oder in einem Flugzeug in der Obhut und Obhut des Beförderers befindet oder außerhalb des Flughafens landet. Für die Ladung gelten die Bestimmungen des Artikels 781 des türkischen Handelsgesetzbuches.
Das erste, was Sie tun sollten, nachdem Sie festgestellt haben, dass Ihr Gepäck verloren gegangen ist, ist, Ruhe zu bewahren. Denn der kleinste Fehler wird es Ihnen schwer machen, alle Ihre Rechte durchzusetzen. Nachdem Sie sichergestellt haben, dass Ihr Gepäck verloren gegangen ist, verlassen Sie niemals den Bereich, in dem das Gepäck abgegeben wurde. Wenn Sie sich umschauen, sehen Sie ein „Lost & Founds“-Schild. Gehen Sie sofort ins Büro und teilen Sie dort mit, dass Ihr Gepäck nicht zugestellt wurde. Zeigen Sie der autorisierten Person auch Ihr Flugticket, Ihren Reisepass oder Ihren Personalausweis sowie den Gepäckbeleg vor. Der Gepäckbeleg begründet die Vermutung, dass Ihr Gepäck von der autorisierten Person der Fluggesellschaft in Empfang genommen wurde.
Anschließend wird der „PIR“-Bericht erstellt. ''(Meldung von Sachverstößen): Hierbei handelt es sich um eine Meldung über Gepäckschäden, die ausgestellt wird, wenn das Gepäck in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt oder das Gepäck den Zielbahnhof nicht mit dem Passagier erreicht und die darin enthaltenen Waren fehlen oder beschädigt sind.