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Versicherungsrecht

Langer Artikel zum Versicherungsrecht:

Das Versicherungsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten der Parteien im Versicherungsverhältnis zueinander, das Versicherungsverhältnis und das Verhalten bei Streitigkeiten zwischen den Parteien regelt1. Versicherungsverhältnis; Dabei handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich der Versicherer verpflichtet, im Falle einer Gefahr, die einen Vermögensvorteil des Versicherten oder des Anspruchsberechtigten beeinträchtigt, gegen eine Prämie Schadensersatz zu leisten oder am Ende einer bestimmten Zeit Geld zu zahlen oder eine andere Handlung vorzunehmen Zeitraum oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses2. Die Parteien im Versicherungsverhältnis; Der Versicherer ist der Versicherte, der Versicherte und der Begünstigte. Versicherer; Es ist die natürliche oder juristische Person, die das Risiko übernimmt und sich aufgrund des Versicherungsvertrags zur Zahlung von Prämien verpflichtet. der Versicherte; Es ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und sich zur Zahlung der Prämie verpflichtet. Versichert; Es ist die Person, die im Falle der Verwirklichung des versicherungsvertraglichen Risikos Verluste erleiden kann. Begünstigter; Es ist die Person, die gemäß Versicherungsvertrag2 von der Leistung des Versicherers profitiert.

Das Versicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts innerhalb des Wirtschaftsrechts. Die Hauptquelle des Versicherungsrechts ist 1402-1474 des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102. Abschnitt der Bestimmungen zum Versicherungsvertrag. Darüber hinaus enthalten das Versicherungsgesetz Nr. 5684, das Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918, das Gesetz zum Schutz des Verbrauchers Nr. 6502 und damit verbundene Vorschriften auch Regelungen zum Versicherungsgesetz3.

Die Aufgaben des Versicherungsrechts sind wie folgt:

     Zum Schutz der Interessen der Versicherten und Anspruchsberechtigten und zum Ausgleich ihrer Verluste.
     Ermittlung und Überwachung der Verbindlichkeiten von Versicherern.
     Gewährleistung des ordnungsgemäßen und gesunden Funktionierens des Versicherungsmarktes.
     Festlegung der Verfahren und Grundsätze für den Abschluss, die Ausführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen.
     Wir bieten gerichtliche und alternative Wege zur Beilegung von Versicherungsstreitigkeiten an.

Untergebiete des Versicherungsrechts sind:

     Schadenversicherungsrecht: Es handelt sich um das Rechtsgebiet, das die Versicherungen umfasst, bei denen sich der Versicherer im Falle des Eintritts einer Gefahr zum Schadensersatz verpflichtet, der einen Vermögensvorteil des Versicherten oder des Anspruchsberechtigten beeinträchtigt. Zum Beispiel Feuerversicherung, Kfz-Versicherung, Diebstahlversicherung, Erdbebenversicherung.
     Lebensversicherungsrecht: Hierbei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das Versicherungen abdeckt, bei denen sich der Versicherer verpflichtet, am Ende eines bestimmten Zeitraums oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses Geld zu zahlen oder eine andere Handlung vorzunehmen. Zum Beispiel Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung3.
     Haftpflichtversicherungsrecht: Es handelt sich um das Rechtsgebiet der Versicherungen, bei denen sich der Versicherer zum Ersatz verpflichtet, wenn der Versicherte für Schäden, die er Dritten zufügt, verantwortlich gemacht wird. Zum Beispiel Verkehrsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung3.

Die im Versicherungsrecht zu berücksichtigenden Grundkonzepte sind folgende:

     Prämie: Dies ist der vom Versicherungsnehmer gezahlte Preis, der dem Versicherungsvertrag entspricht. Die Zahlung der Prämie ist sowohl für die Begründung als auch für die Aufrechterhaltung des Versicherungsvertrages unerlässlich2.
     Risiko: Es handelt sich um eine Gefahr oder ein Ereignis, das den Interessen des Versicherten oder des Anspruchsberechtigten schadet. Das Risiko muss wahrscheinlich, aber nicht sicher sein. Das Risiko muss sowohl ungewiss als auch in der Zukunft liegen2.
     Schaden: Es handelt sich um den materiellen oder moralischen Verlust, der durch die Realisierung des Risikos entsteht. Das Vorliegen und die Höhe des Schadens müssen nachgewiesen werden2.
     Entschädigung: Dies ist der Preis, der zur Deckung des Schadens gezahlt wird. Die Höhe der Entschädigung sollte auf den Schaden begrenzt sein2.
     Rückversicherung: Hierbei handelt es sich um die Übertragung eines Teils oder des gesamten Risikos durch den Versicherer auf einen anderen Versicherer. Dank der Rückversicherung wird das Risiko verteilt und Großschäden verhindert2.
     Agent: Sie sind Vermittler, die im Namen und auf Rechnung des Versicherers arbeiten. Agenturen; Sie sind befugt, Policen auszustellen, Prämien einzuziehen und Schäden zu beurteilen2.
     Makler: Sie sind Vermittler, die im Namen und auf Rechnung des Versicherten tätig sind. Makler; Sie haben die Befugnis, die am besten geeignete Police zu finden, zu verhandeln und Schäden weiterzuverfolgen2.

Im Versicherungsrecht treten folgende Probleme auf:

     Verletzung der Informationspflicht des Versicherten: Macht der Versicherte unvollständige oder unrichtige Angaben zum Risiko, kann die Haftung des Versicherers entfallen oder gemindert werden2.
     Risikoerhöhung durch den Versicherten: Wenn der Versicherte in einer Weise handelt, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos erhöht, kann die Haftung des Versicherers ausgeschlossen oder reduziert werden2.
     Versäumnis des Versicherten, den Schaden abzuwenden oder zu erhöhen: Wenn der Versicherte den Eintritt des Risikos nicht anzeigt oder keine Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift, kann die Höhe der Entschädigung gekürzt werden2.
     Vorsätzliche Verursachung des Schadens durch den Versicherten: Handelt der Versicherte vorsätzlich in einer Weise, die seinen Interessen oder denen des Anspruchsberechtigten schadet, verliert er seinen Anspruch auf Schadensersatz2.

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