Das Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet im Bereich des Handelsrechts, das Normen zu Fragen wie Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Übertragung, Umformung, Liquidation von Handelsgesellschaften umfasst und die Rechtsbeziehungen zu Handelsgesellschaften untersucht.
Reguläre Gesellschaften im türkischen Obligationenrecht mit der Nummer 6098 und im türkischen Handelsgesetzbuch mit der Nummer 6102 sind wie folgt: Gewöhnliche Personengesellschaft (geregelt in Artikel 620.649 des türkischen Obligationenrechts.) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (geregelt in Artikel 573.644 des türkischen Handelsgesetzbuches.) Aktiengesellschaft (Türkisches Handelsgesetzbuch, geregelt in den Artikeln 329-562 des türkischen Handelsgesetzbuches.) Kollektivgesellschaft (geregelt in den Artikeln 211-303 des türkischen Handelsgesetzbuches.) Genossenschaftsgesellschaft (geregelt im Genossenschaftsgesetz Nr. 1163 mit der relevanten Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuches.) Kommanditgesellschaft (Türkisches Handelsgesetzbuch, geregelt in Artikel 304.328 der Gesellschaft.) Die Gewöhnliche Partnerschaft ist die einzige Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit. Andere Unternehmen haben Rechtspersönlichkeit.